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Fördermitgliedschaft Drucken E-Mail
Sunday, 31 December 2000

Sie können einen eigenen Beitrag dazu leisten, dass sich die Bedingungen fürs Radfahren verbessern. Wenn Sie sich mit den Zielen des Vereins identifizieren, so möchten wir Ihnen ans Herz legen, Fördermitglied bzw. korporatives Mitglied im ADFC-Landesverband Sachsen zu werden.

Fördermitgliedschaft

Das Wesen der Fördermitgliedschaft besteht in der uneigennützigen materiellen und ideellen Förderung der Arbeit und der Ziele des ADFC. Dennoch gibt es eine Reihe von Gegenleistungen:

  • Sie erscheinen in jeder Ausgabe der Mitgliederzeitschrift des ADFC Sachsen als unser Fördermitglied mit Ihrer Adresse. Zuzüglich können Sie in den Verbraucherinformationen und Publikationen des ADFC Sachsen zu günstigen Konditionen werben. (5% Rabatt)
  • Auf der Internetseite des ADFC Sachsen erscheint Ihr Name auf der Startseite. Auf Wunsch installieren wir hier einen Link auf Ihre Webseite.
  • Sie erhalten die Möglichkeit, in Ihren Werbematerialien auf die Fördermitgliedschaft hinzuweisen. Ihr besonderes Engagement kann Ihnen einen Bonus bei Ihrer Zielgruppe einbringen.
  • Sie erhalten zweimonatlich das bundesweite ADFC-Magazin "Radwelt". Weitere Exemplare können Sie günstig für Weitergabe und zum Verkauf erhalten.
  • kostenlose bzw. günstigere Infos zu z.B.: Radtourentipps, Fahrradschlösser, Kinderfahrräder, Fahrradanhänger etc.
  • Ihr Mitgliedsbeitrag ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Mitglieder und Interessenten während unserer Info-Veranstaltungen gezielt auf Sie als Fördermitglied verweisen, indem Sie ADFC-Mitgliedern einen Rabatt beim Kauf in Ihrem Unternehmen einräumen.

Folgende jährlichen Mindesbeitragssätze gelten für Fördermitgliedschaften:

  • Städte und andere Kommunale Körperschaften:
    Richtsatz: 5,11 € je 1000 Einwohner,
    Mindestbetrag: 511,29 € über 50.000 Einwohner sonst 265,65 €
  • Fahrradhändler, gastronomische Betriebe, Planungsbüros und andere Unternehmen:
    Richtsatz: 25 € je fahrradbezogenem Beschäftigten, 
    Mindestbetrag: 100 €
  • Politische Parteien und zugehörige Organisationen (z.B. Gemeindefraktionen) können nicht Mitglied werden, den ADFC aber mit einer regelmäßigen Spende unterstützen.

Die Mitgliederhaftpflicht- und -rechtschutzversicherung des ADFC bietet für Fördermitglieder leider keinen Versicherungsschutz.

Korporative Mitgliedschaft

Vereine, Verbände, Initiativen etc., die die Interessen von Radfahrern im weitesten Sinne vertreten, können Korporative Mitglieder werden.

Folgende Vorteile bietet diese Form der Mitgliedschaft:

Korporative Mitglieder erhalten zweimonatlich die Mitgliederzeitschrift "Radwelt". Mitglieder erhalten unsere Infos kostenlos bzw. günstiger als Nichtmitglieder (Themen der Infos z.B.: Tips für die Radtour, Fahrrad-Schlösser, Kinderfahrräder, Fahrradanhänger). Korporative Mitglieder haben Anspruch auf Sitz und Stimme für je einen Verteter in der Mitgliederversammlung ihrer ADFC-Gliederung. Der Vertreter hat das aktive Wahlrecht. Der Mindestbeitrag für Korporative Mitglieder beträgt 51,13 €.

Die Mitgliederhaftpflicht- und -rechtsschutzversicherung des ADFC kann für korporative Mitglieder leider keinen Versicherungsschutz bieten.

Setzen Sie sich bei Interesse bitte mit uns in Verbindung .